- 641 - 1405. März 26. o. O. am Donnerst. vor Mitfasten, als die Kirche singt Letare. Segemvnt Pogerell, Erbherr zu Pogerell, urkundet, dass Hannos Creygyn, Schultheiss zu Pogerell verkauft hat mit Zustimmung seiner mündigen Kinder Hannos, Pauwil und Anna das Gericht und die Scholtisei in dem Dorfe Pogerell an Bartholomäus, seinen Sohn, und Katharina, dessen Hausfrau, nämlich 1 1/2 Hufe und 3 Morgen Erbe, eine freie Schaftrift, den dritten Pfennig vom Gericht, das Fleischwerk und Schuhwerk und den sechsten Scheffel auf der Quarz-Mühle; nur der Kretscham ist von dem Gerichte abverkauft, jedoch wiederkäuflich und zwar so, dass der Besitzer, wenn er ihn verkaufen will, ihn zuerst dem Schultheissen anbieten soll. - Die Abgaben des Kretschams bestehen in zwei Mark jährl. Zinses und in einer sonntäglichen Bierlieferung von zwei Pfennig Werth. - An die Grundherrschaft hat der Schulz für den Dienst 4 1/2 Mark zu zahlen, halb auf St. Walpurgistag und halb auf Michaelis, und ausserdem noch 16 Gr. "den wynleuten zu Michelowe." Or. mit dem Siegel des Ausstellers Brg. St.-A. III. E. 10. Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.
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